Worum geht es?
Der antizyklische Kapitalpuffer wurde als präventive, makroprudenzielle Massnahme zur Finanzstabilität im Rahmen von Basel III etabliert. Das Instrument steht seit 01.07.2012 zur Verfügung. Für dessen Aktivierung stellt die Schweizerische Nationalbank (SNB) nach Rücksprache mit der Finanzmarktaufsicht (finma) einen Antrag an den Bundesrat.
Die in Kraft stehenden Massnahmen wurden im Frühjahr 2020 wegen der weltweit um sich greifenden Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt betrug der Puffer 2%. D. h. dass die Banken die Hypothekarausleihungen auf Wohnliegenschaften mit bis dahin zusätzlichen 2% Eigenkapital zu hinterlegen hatten. Die Wirkung ist, dass sich dadurch Hypothekargeschäfte verteuern, womit sich ein Nachfragerückgang einstellt.
Was hat sich ereignet?
Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag in den letzten zwei Jahren deutlich durcheinandergebracht. Wie wir aber feststellen, ist die Konjunkturentwicklung in der Schweiz sehr resistent geblieben. Dank Homeoffice, den durch die National- und Zentralbanken mit Liquidität gefluteten Märkten und dem offenbar generellen Bedarf an mehr Wohnfläche hat der Immobilienmarkt einen wahren Boom erlebt. Entsprechend sind die Preise für die Objekte gestiegen, wie nachstehende Graphiken aus der «Metaanalyse Immobilen Schweiz» von Fahrländer und Partner zeigen (Ausgabe Jan./2022).